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   BGH, 07.05.1953 - 5 StR 78/53   

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https://dejure.org/1953,3204
BGH, 07.05.1953 - 5 StR 78/53 (https://dejure.org/1953,3204)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1953 - 5 StR 78/53 (https://dejure.org/1953,3204)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - 5 StR 78/53 (https://dejure.org/1953,3204)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1951 - 1 StR 61/50
    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 5 StR 78/53
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß auch bei freiwilliger Hingabe des Minderjährigen regelmäßig "Mißbrauch zur Unzucht" vorliegt (BGHSt 1, 71).

    Deshalb ist mit BGHSt 1, 71 jede Einschränkung abzulehnen, soweit dem Minderjährigen infolge seines jugendlichen Alters noch die Erkenntnis vom Wesen und der Bedeutung der Geschlechtsehre abgeht.

  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 195/52

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines unbeachtlichen Strafrechtsirrtums -

    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 5 StR 78/53
    Dem hat sich der erkennende Senat in der Entscheidung 5 StR 195/52 vom 10. April 1952 (auf die sich das angefochtene Urteil in anderem Zusammenhange bezieht) angeschlossen.
  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 324/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 5 StR 78/53
    Das hat der Bundesgerichtshof (3 StR 96/51 vom 29. März 1951) bereits in einem Fall ausgesprochen, in welchem eine sechzehnjährige Stieftochter ihren Stiefvater in der Nacht geweckt und sich zu ihm ins Bett gelegt hatte (vgl. auch 3 StR 324/51 vom 5. Juli 1951).
  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 518/59

    Strafbarkeit eines Schulleiters nach § 174 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund

    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, daß das Merkmal des Mißbrauchs zur Unzucht zu verneinen sei, wenn es sich bei der Minderjährigen um ein geschlechtlich erfahrenes Mädchen handelt und der Anstoß zu den unzüchtigen Handlungen unzweideutig von ihr selbst ausgegangen ist (so BGH 3 StR 96/51 vom 29. März 1951; 5 StR 195/52 vom 10. April 1952; 5 StR 78/53 vom 7. Mai 1953).
  • BGH, 03.04.1957 - 2 StR 99/57

    Rechtsmittel

    Im Anschluß an die reichsgerichtliche Rechtsprechung (siehe RG DR 1944, 902 Nr. 4) hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt die Frage behandelt, ob und welche besonderen Umstände dazu führen, im Falle des Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen des § 174 Nr. 1 StGB einen "Mißbrauch" zur Unzucht zu verneinen (vgl BGHSt 1 S 71, 73 [BGH 20.03.1951 - 1 StR 61/50]; 1 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]S 122, 124; 4 S 297, 300; BGH NJW 1951 S 530, 726; 5 StR 78/53 vom 7. Mai 1953).
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 34/55

    Anforderungen an den Inhalt der Rüge eines Angeklagten zur Niederschrift eines

    Rechtlich war unter Umständen das Merkmal des "Mißbrauchs" nicht leicht zu beurteilen (vgl BGHSt 5, 147 [148]; BGH 5 StR 78/53 v. 7.5.1953 bei Dreher-Maaßen StGB § 174 Anm 2).
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 642/54

    Rechtsmittel

    Insbesondere kommt, wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 7. Mai 1953 - 5 StR 78/53 - (angeführt bei Dreher-Maaßen, StGB § 174 Anm. 2) ausgeführt hat, eine Einschränkung des § 174 Nr. 1 StGB auch bei freiwilliger Hingabe der Jugendlichen nicht in Frage, wenn diesen infolge ihrer Jugend noch die Erkenntnis vom Wesen und der Bedeutung der Geschlechtsehre abgeht.
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